Der Universaldienst, die Universaldienstverordnung.
2. April 2009
Dieses Schlagwort ist in aller Munde bzw. in allen Medien. Aber was steckt wirklich dahinter? Und was bedeutet der Universaldienst für die Post und ihre Kunden? Auf diese Fragen möchte ich in meinem heutigen Eintrag näher eingehen.
Universaldienstverordnung
Diese zu Beginn des Jahres 2002 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erlassene Verordnung legt Qualität und Umfang des Universaldienstes im Postbereich als Verpflichtung des Universaldienstbetreibers (Österreichische Post AG) fest. Zweck dieser Verordnung ist nach § 1 „eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung der Bevölkerung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen zu gewähren“. So weit der Gesetzestext.
Dieser Verpflichtung und Verantwortung gegenüber unseren Kunden sind wir uns bewusst und treten daher auch nach der vollständigen Liberalisierung des Marktes am 1.1.2011 für eine nachhaltige Absicherung des Post-Universaldienstes ein.
Denn ab dann dürfen auch andere Firmen sämtliche Postdienstleistungen anbieten (derzeit darf ausschließlich die Österreichische Post Briefe unter 50 Gramm zustellen). Ob diverse Anbieter auch die entlegendsten Gebiete Österreichs mit Post versorgen werden können (und wollen), ist fraglich.
Was ist nun der Universaldienst?
Das Post.Partner-Konzept ist eine unserer Antworten auf die komplette Öffnung des Marktes in weniger als 20 Monaten. Damit setzen wir heute die notwendigen Maßnahmen, um auch morgen allen unseren Kundenansprüchen in gewohnter Qualität gerecht werden zu können.
Was ist ihre Meinung dazu? Gerne beantworte ich diese nach meinem Urlaub.
Universaldienstverordnung
Diese zu Beginn des Jahres 2002 vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erlassene Verordnung legt Qualität und Umfang des Universaldienstes im Postbereich als Verpflichtung des Universaldienstbetreibers (Österreichische Post AG) fest. Zweck dieser Verordnung ist nach § 1 „eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung der Bevölkerung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen zu gewähren“. So weit der Gesetzestext.
Dieser Verpflichtung und Verantwortung gegenüber unseren Kunden sind wir uns bewusst und treten daher auch nach der vollständigen Liberalisierung des Marktes am 1.1.2011 für eine nachhaltige Absicherung des Post-Universaldienstes ein.
Denn ab dann dürfen auch andere Firmen sämtliche Postdienstleistungen anbieten (derzeit darf ausschließlich die Österreichische Post Briefe unter 50 Gramm zustellen). Ob diverse Anbieter auch die entlegendsten Gebiete Österreichs mit Post versorgen werden können (und wollen), ist fraglich.
Was ist nun der Universaldienst?
- Die tägliche Zustellung von Briefen und Pakten an 3,9 Millionen Haushalte (das schließt auch die entlegendsten Ortschaften in Österreich mit ein) und Geschäftsadressen
- Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Poststellennetzes
- Einheitstarif in ganz Österreich
Das Post.Partner-Konzept ist eine unserer Antworten auf die komplette Öffnung des Marktes in weniger als 20 Monaten. Damit setzen wir heute die notwendigen Maßnahmen, um auch morgen allen unseren Kundenansprüchen in gewohnter Qualität gerecht werden zu können.
Was ist ihre Meinung dazu? Gerne beantworte ich diese nach meinem Urlaub.
